| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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I. Geltungsbereich, Schriftform, Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen unserer Kunden (Auftraggeber) wird widersprochen; sie finden keine Anwendung. (2) Unsere Leistungen stellen vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen Dienstleistungen iSd §§ 611 ff. BGB dar. (3) Neben den allgemeinen Bedingungen unter Ziffer I. gelten für die in dem abgeschlossenen Vertrag enthaltenen einzelnen Leistungen die jeweiligen ggf. besonders vereinbarten Bedingungen unter Ziffer II. bis V. (4) Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Abschluss, einer Ergänzung oder Änderung des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder per E-Mail von uns bestätigt werden. (5) Anzeigen und Erklärungen uns gegenüber, insbesondere Mahnungen, Mängelanzeigen und Kündigungen, haben schriftlich zu erfolgen. (6) Widerrufsrecht für Verbraucher Soweit ein Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht gemäß § 312b BGB zu. Dieses ist binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss durch Erklärung in Schriftform auszuüben. Maßgeblich ist die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Liegt der Zeitpunkt des Beginns der Dienstleistung innerhalb der zwei Wochen der Widerrufsfrist, wird unsere Agentur nur tätig wenn und soweit der Verbraucher uns ausdrücklich schriftlich erneut zur Erbringung der Leistung auffordert. In diesem Fall steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr zu (§ 312d Abs. 3 BGB). Der Dienstleistungsvertrag mit dem Verbraucher gilt hinsichtlich des Leistungsanspruches des Auftraggebers als unter der aufschiebenden Bedingungen des ausdrücklichen Leistungsabrufes geschlossen. Ansprüche wegen Leistungsverzögerung stehen dem Verbraucher ohne diesen ausdrücklichen Leistungsabruf nicht zu. II. Angebote und Vertragsabschluss, Abtretung (1) Angebote von City Patrol Ravensburg (nachfolgend Agentur) erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit uns kommt nur zu Stande, wenn ein uns erteilter Auftrag innerhalb von 1 Wochen nach Zugang bei uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail von uns angenommen wird oder die beauftragte Leistung erbracht wird. (2) Die Abtretung von Rechten des Auftraggebers aus den mit uns geschlossenen Verträgen bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. III. Grundbedingungen, Leistungsumfang, Ausführungsmodalitäten (1) Der Auftraggeber stellt den Mitarbeitern vor Ort einen Ansprechpartner zur Verfügung der während der üblichen Geschäftszeiten und in Ausnahmefällen darüber hinaus mindestens telefonisch möglichst aber persönlich zur Verfügung steht. (2) Der Auftraggeber gewährt der Agentur soweit erforderlich Zugang zu seinen Geschäftsräumen, Betriebsgebäuden und zum Betriebsgelände und weist die Mitarbeiter der Agentur vor Ort auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten dabei insbesondere Nebeneingänge und/oder Fluchtwege hin. Der Auftraggeber übergibt den Mitarbeitern die für die Arbeit erforderlichen Unterlagen und stattet sie ggf. mit Betriebsausweisen etc. aus. (3) Vorhandene Betriebsunterlagen und Betriebsausweise (vgl. oben III) (2)) werden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgegeben. Wir behalten uns jedoch vor im Einzelfall vorstehendes überlassenes Eigentum des Auftraggebers gemäß §§ 273, 320 BGB bis zur Begleichung unserer Forderungen zurückzubehalten. (4) Der Auftraggeber überträgt den Mitarbeitern der Agentur das Hausrecht. Dies berührt eine diesbezügliche Einzelfallbezogene Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Agentur nicht. (5) Der Leistungsumfang für die Durchführung der jeweils vereinbarten Dienstleistungen ergibt sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung des individuellen Vertrages. Die Mitarbeiter der Agentur kleiden sich entsprechend der örtlichen Gegebenheiten bzw. Anlässe. Auf Wünsche des Auftraggebers wird soweit möglich und zweckmäßig eingegangen. Die Entscheidung verbleibt bei der Agentur. (6) Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein Nachweis über Ausbildung und Befähigung der Mitarbeiter erbracht. IV. Exklusivität Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses nicht ein weiteres Unternehmen, welches mit uns in Wettbewerb steht, mit der Erbringung von Leistungen zu betrauen, die wir zu erbringen bereit und in der Lage sind. Der Auftraggeber hat sich bei weiterem Bedarf zunächst an unsere Agentur zu wenden. Die Pflicht zur Wahrung der Exklusivität wird als Nebenpflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB statuiert. V. Subunternehmer (1) Die Agentur ist generell berechtigt sich standesgemäßer Subunternehmer zu bedienen, wobei wir für diese wie für Erfüllungsgehilfen einstehen. Der Auftraggeber kann im Einzelfall die Agentur ersuchen einzelne Arbeitnehmer auszutauschen und/oder bestimmte Subunternehmer nicht im Betrieb oder auf dem Gelände des Auftraggebers einzusetzen. Wir werden die Wünsche des Auftraggebers im Rahmen der Zumutbarkeit möglichst zeitnah aber nicht zwingend unverzüglich berücksichtigen. (2) Auf Verlangen des Auftraggebers weisen wir im Einzelfall die Befähigung der Mitarbeiter des Subunternehmers nach allgemein anerkannten Richtlinien innerhalb zumutbarer Zeit nach. VI. Mängel und Folgen (1) Bei Überschreitungen der vereinbarten Ausführungsfristen (Leistungsfristen) ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag erst berechtigt, wenn er uns unter Setzung einer Nachfrist von mindestens einer Woche zur Leistung aufgefordert hat soweit für die Leistung nicht eine fixe Leistungszeit bestimmt worden ist, mit der das Leistungsinteresse des Kunden steht und fällt. Im Falle der fixen Leistungszeit bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers nach dem Gesetz soweit die Leistungsverzögerung unter Beachtung der beiderseitigen Interessen nicht unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB) oder der Auftraggeber für die Leistungsverzögerung allein oder weit überwiegend verantwortlich ist. Wir behalten uns ausdrücklich unsere Rechte aus §§ 275, 313, 314 BGB vor. (2) Mängel gleich welcher Art an der Leistung der Agentur hat der Auftraggeber unverzüglich gegenüber dem Vor Ort tätigen Personal ansonsten gegenüber dem Büro der Agentur zu rügen. Soweit es sich um unerhebliche Mängel handelt, die darüber hinaus unter Berücksichtigung der Auftraggeberinteressen nach hol bar sind, wird der Auftraggeber der Agentur eine angemessene Frist zur Nachholung einräumen. Anderenfalls stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu unter Berücksichtigung von unten X zu. Wird eine an sich mangelhafte Dienstleistung rüge los von einem Unternehmer akzeptiert (Kenntnis oder Kennen müssen vorausgesetzt) oder nicht unverzüglich gerügt, so kann dieser aufgrund dieses Mangels keinerlei Ansprüche gegen die Agentur, deren Inhaber, Angestellte oder sonstigen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen herleiten. (3) Zum Rücktritt von Einzelverträgen und zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen siehe auch Klauseln XIII und XIV dieser AGB. Zur Haftung siehe Klausel X dieser AGB. VII. Preise (1) Sämtliche Preise gelten immer in Euro. Bei im Ausland anfallenden Spesen trägt der Auftraggeber das Risiko des Wechselkurses. Es gilt dann der Devisenwechselkurs des Rechnungsdatums an der Börse Frankfurt/Main. (2) Sofern sich aus unseren Auftragsbestätigungen und/oder Verträgen nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Leistungserbringung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von mehr als 6 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen, Erhöhungen von Versicherungsprämien oder Kfz-Betriebskosten und im Falle der Veränderung oder Neueinführung von gesetzlichen Steuern oder Abgaben zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht. VIII. Zahlung, Verzug (1) Sofern nicht anderes vereinbart oder sich aus unserer Auftragsbestätigung ergibt, wird unser Zahlungsanspruch mit Zugang unserer Rechnung fällig. Sämtliche Zahlungen haben binnen 30 Tagen (§ 286 Abs. 3 BGB) ab Rechnungsdatum bei uns eingehend ohne Abzug zu erfolgen. Mit Ablauf dieses Tages kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug. Wir berechnen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie 5,00 Euro für jedes Mahnschreiben. Wir sind jedoch berechtigt, einen uns entstandenen nachgewiesenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. (2) Auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden, sind wir berechtigt, Zahlungen gem. §§ 367 Abs. 1, 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. (3) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Der Kunde trägt Diskont und Wechsel sowie sonstige Bankspesen. Wird ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst oder treten die Voraussetzungen einer Anspruchsgefährdung ein, sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf laufende Schecks oder Wechsel die gesamte Grundforderung sofort fällig zu stellen oder geltend zu machen. Das Recht der Führung eines Wechselprozesses bleibt unberührt. (4) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, von uns anerkannt oder unstreitig sind. (5) Kommt der Kunde bei Dauerschuldverhältnissen in Zahlungsverzug, ruht unsere Leistungsverpflichtung nebst Haftung bis zum Eingang des rückständigen Betrages bei uns, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragslaufzeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. IX. Anspruchsgefährdung Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, durch welche unsere Ansprüche gefährdet werden, oder stellt sich heraus, dass in den letzten drei Jahren vor Vertragsschluss ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse zurückgewiesen wurde oder dass der Kunde die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder dass Haftbefehl hierzu ergangen ist, sind wir berechtigt, von dem Kunden Vorleistung oder Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu verlangen. Kommt der Kunde unserem Verlangen binnen angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. X. Schadensersatzhaftung (1) Für Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten) haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln unsererseits beruht, es sei denn, a) dass die Verletzung zu einem Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit geführt hat oder b) es sich bei der verletzten Vertragspflicht um eine wesentliche Vertragspflicht handelt. (2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für unsere Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen §§ 278, 831 BGB. (3) Durch die vorgenannten Regelungen werden die gesetzlichen Beweislastregelungen nicht berührt. XI. Haftung für Subunternehmer Unbeschadet der Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen stellen wir unsere Subunternehmer bei denen es sich nicht um unsere Arbeitnehmer handelt nicht von der Haftung im Außenverhältnis frei. XII. Haftungshöchstsummen Für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten; und soweit zulässig vertraglicher Hauptpflichten und Schäden aus unerlaubter Handlung §§ 823 ff. BGB betragen die Haftungshöchstsummen: (1) 2.000.000 € für Personenschäden (2) 500.000 € für Sachschäden (3) 100.000 € für reine Vermögensschäden XIII. Rücktritt vom Vertrag Erbringt eine Vertragspartei die ihr obliegende Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten) kann die jeweils andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, wenn und soweit die Pflichtverletzung und/oder Leistungsverzögerung nicht unerheblich ist. XIV. Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (1) Sofern nicht anders vereinbart, sind Verträge über Dauerschuldverhältnisse für einen Zeitraum von einem Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich über den vorgenannten oder den vereinbarten Zeitraum hinaus um jeweils ein weiters Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Zeitraumes gekündigt wird. (2) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes kann der Auftraggeber Dauerschuldverhältnisse außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. (3) Dauerschuldverhältnisse können von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden, wenn a) über das Vermögen des anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse rechtskräftig abgewiesen wird; b) eine Vertragspartei die ihr obliegende Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten) erbringt und die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht beseitigt wird oder wiederholt erfolgt und darüber hinaus unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unerheblich ist. c) andere wichtige Umstände eintreten, die das Vertragsverhältnis so gewichtig stören, dass dem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist. d) Wir sind darüber hinaus zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn sich der Auftraggeber bei regelmäßigen monatlichen Zahlungen mit zwei Monatsraten in Verzug befindet. XV. Allgemeines (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Geschäftssitz des jeweiligen Auftraggebers. Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch befugt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. (2) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen UN-Kaufrechts sofern Kaufrecht im Einzelfall anwendbar sein sollte. (3) Die Daten des Auftraggebers werden nach § 28 BDSG intern gespeichert und für die Bearbeitung des Antrages/Vertrages nach Bedarf manuell oder im automatisierten Verfahren genutzt. Der Auftraggeber kann jederzeit kostenlos ohne Angabe von Gründen verlangen, dass seine Daten gelöscht oder inhaltlich begrenzt werden. XVI. Änderungen der Vertragsvereinbarungen Änderungen der Verträge und Vereinbarungen, dabei auch insbesondere diese Klausel bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht. Formwidrige Abreden auch bzgl. dieser Klausel sind generell unwirksam. XVII. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bei Dauerschuldverhältnissen werden wir den Auftraggeber auf eine Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bestimmungen hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als anerkannt, wenn nicht binnen eines Monats vom Auftraggeber widersprochen wird. Im Falle des Widerspruchs gilt das bestehende Dauerschuldverhältnis, unbeschadet weiterer Absprachen, unter Geltung der ursprünglichen AGB, als mit dreimonatiger Frist gekündigt. XVIII. Salvatorische Klausel Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, sofern nicht gesetzliche Regelungen eingreifen, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
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| Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 22. Februar 2009 ) |
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